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Wichtige Daten

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmerkunden

§ 1 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.

§ 2 Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.

§ 3 Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferterminen und festen Preisen abgeschlossen und müssen stets auf bestimmte Mengen, Artikel und Qualitäten lauten. Preisvorbehalte für steigende oder fallende Marktlage und nachträgliche Preisänderungen fest erteilter Aufträge sowie Preisbindungen für Nachbestellungen (Optionen) sind unzulässig. Eine teilweise oder gänzliche Streichung von Aufträgen darf auch dann nicht erfolgen, wenn ein neuer Auftrag erteilt wird. Eine Umdisposition eines erteilten Auftrages im Nachhinein ist im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Die in unserer Preisliste genannten Konditionen sind grundsätzlich nicht zwingend bindend für uns.

§ 4 Lieferung: Warensendungen ab € 1.000,- netto Auftragswert werden innerhalb Deutschlands frei Empfangsstation angeliefert. Bei Mindermengen wird ein Frachtzuschlag gesondert berechnet. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands wird der Frachtzuschlag je nach Land, Transportmittel und Warenvolumen berechnet. Reklamationen für Fehlmengen werden nur dann akzeptiert, wenn diese bei der Annahme der Ware sofort festgestellt und auf den Lieferdokumenten vermerkt werden. Qualitätsmängelrügen müssen innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer gemeldet werden. Der Verkäufer hat das Recht, die reklamierte Ware nachzuarbeiten bzw. eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

§ 5 Leistungshindernisse: Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der für uns erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen. Bei höherer Gewalt wie Krieg, Revolution, politischer Umwälzung usw., ferner bei solchen Umständen, für die uns kein Verschulden trifft, wie z.B. bei Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder des betreffenden Vorlieferanten u.Ä. sowie bei unvorhergesehenen Lieferschwierigkeiten im Betrieb des Vorlieferanten, von dem wir die Ware unsererseits beziehen oder bei Transportschwierigkeiten durch das beauftragte Logistikunternehmen sowie Verzögerung von Schiffsankünften usw. sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach der Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Gewährleistungsansprüche wegen dieser Leistungshindernisse werden ausdrücklich ausgeschlossen

§ 6 Sonderproduktion nach Kundenwunsch: Die in Sonderanfertigung hergestellten Erzeugnisse müssen abgenommen werden und sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

§ 7 Einsatz unserer Schutzprodukte: Wir haften nicht für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die aus unsachgemäßer Anwendung und/oder Behandlung der Produkte entstehen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt: Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar ungeachtet dessen, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Solange der Käufer seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis ist jedoch widerruflich. Der Kunde ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

§ 9 Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen werden am Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar:

  • Vorkasse ohne Abzug
  • durch Bankeinzug nach Rechnungserhalt abzüglich 3 % Skonto
  • innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt abzüglich 2 % Skonto
  • innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug.

Die Bezahlung unserer Forderungen erfolgt mit Bankscheck, Überweisungen oder im Bargeldverfahren. Die Annahme von Finanzierungswechseln muss vorher schriftlich vereinbart werden. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so wird mit diesem Zeitpunkt die Summe aller Forderungen zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

§ 10 Die Abwicklung von Geschäften aus Lieferungen und Leistungen wird grundsätzlich auf der bindenden Basis unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen vorgenommen. Der Geltung anders lautender oder abweichender Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingun-gen auf Käuferseite wird ausdrücklich widersprochen.

Jever, 2020

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